Dann darfst Du Deinen Teil über die Nebenkosten bezahlen und kannst in der nächsten Eigentümerversammlung (vorab über den Verwalter einzureichen) einen Antrag auf Wechsel der Versicherung stellen.
Ich würde Dir eine genaue Lektüre des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) empfehlen - da siehst Du ganz genau, was Du als Miteigentümer einer WEG alles darfst oder auch nicht.